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Klimaschutzprogramm 2030: Erhöhung Pendlerpauschale und weitere Änderungen

Als weitere Maßnahmen im Rahmend des "Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht" wurden folgende Maßnahmen beschlossen:

Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2021
Ab 2021 wird die Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer um 0,05 € auf dann 0,35 € je Entfernungskilometer angehoben. Ab 2024 wird die Entfernungspauschale um weitere 0,03 € auf dann 0,38 € erhöht. Hintergrund ist, dass durch die vorgesehen stärkere CO2‐Bepreisung in Zukunft die Kosten für Benzin und Diesel starr steigen werden. Durch die Erhöhung der Pendlerpauschale sollen die Mehrbelastungen für "Fernpendler" abgemildert werden. Die Erhöhung der Entfernungspauschale ist zeitlich begrenzt. Sie gilt bis 31.12.2026. Es gelten also in den nächsten Jahren ab dem 21. Entfernungskilometer folgende Werte: 

  • 2020:  0,30 €
  • 2021‐2023: 0,35 €
  • 2024‐2026: 0,38 €
  • ab 2027: 0,30 €

Für die ersten 20 Entfernungskilometer bleibt die Pendlerpauschale unverändert.

Mobilitätsprämie
Geringverdiener, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags (für 2020: 9.408 € liegen, profitieren von der oben dargestellten Anhebung der Entfernungspauschale nicht, da auf ihr Einkommen ohnehin keine Einkommensteuer anfällt. Um auch diese Personengruppe von den erwarteten Mehrbelastungen durch die CO2‐Bepreisung zu entlasten wurde die sog. "Mobilitätsprämie" eingeführt. Sie wird nur auf Antrag gewährt und führt über eine komplexe Berechnungsmethode zu geringfügigen Entlastungen. Die Rechenexempel aus der Gesetzesbegründung führen z.B. zu einer Entlastung von 147 €bzw. 57 €

Umsatzsteuer auf Bahnreisen gesenkt!
Als weitere steuerliche Maßnahme im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 wurde die Umsatzsteuer bei Bahnreisen generell auf 7 % gesenkt. Für Fernreisen galt bisher der reguläre Steuersatz i.H.v. 19 %. Ziel ist es, Bahnfahren attraktiver zu machen.